Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
Fischart | Schonzeit von: | Schonzeit bis: | Mindestmaß |
---|---|---|---|
Aal (Anguilla anguilla) (1 | keine | keine | 45 cm |
Glattbutt (Scophthalmus rhombus) | keine | keine | 30 cm |
Hecht (Esox lucius) | keine | keine | 45 cm |
Lachs (Salmo salar) | 01.10. | 15.03. | 60 cm |
Maifisch (Alosa alosa) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Meeräschen (Mugilidae) | keine | keine | 40 cm |
Meerforelle (Salmo trutta trutta) | 01.10. | 15.02. | 40 cm |
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Steinbutt (Scophthalmus maximus) | keine | keine | 30 cm |
Stör (Acipenser sturio) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Zander (Sander lucioperca) | 15.03. | 15.05. | 40 cm |
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) | ganzjährig | ganzjährig | - |
(1 Dies gilt nicht für Aale, die als Satzaale Verwendung finden sollen. Sie dürfen in den Küstengewässern nur mit Erlaubnis des Fischereiamtes gefangen werden und sind dem gleichen Gewässersystem zu Besatzzwecken wieder zuzuführen.
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Niedersachsen ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick auf die Seite des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) und der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (NKüFischO):
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