Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 bei gemeinsamem Vorkommen von Bach- und Regenbogenforelle in einer Fließgewässerregion gilt für die Regenbogenforelle die Schonzeit der Bachforelle (1. Oktober bis 31. März).
(letzte Aktualisierung: 17.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Thüringen ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Thüringer Fischereiverordnung:
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