Fischlexikon: Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen


Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine keine 45 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 01.03. 15.05. 35 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) (1 15.10. 15.03. 30 cm
Barsch (Perca fluviatilis) 01.02. 15.05. 15 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Döbel (Squalius cephalus) keine keine 30 cm
Finte (Alosa fallax) ganzjährig ganzjährig -
Flunder (Platichthys flesus) keine keine 25 cm
Groppe, Koppe (Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Hecht (Esox lucius) 01.02. 15.05. 60 cm
Lachs (Salmo salar) (1 15.10. 15.03. 60 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta) (1 15.10. 15.03. 50 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) ganzjährig ganzjährig -
Quappe, Rutte (Lota lota) keine keine 35 cm
Rapfen (Leuciscus aspius) (1 keine keine 40 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Schmerle, Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig ganzjährig -
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig ganzjährig -
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) 01.02. 15.05. 40 cm
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäulser: Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig ganzjährig -

(1 diese Fische dürfen nur gefangen werden, wenn sie als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht oder wenn für diese Arten bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten sind diese Arten ganzjährig geschützt.

Während der Raubfischschonzeiten vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei, einschließlich Blinkern und Twistern sowie das Fischen mit Köderfisch oder Köderfischteilen verboten.

In offenen Binnengewässern dürfen nur Fische oder Fischteile als Köder verwendet werden, die aus dem Gewässersystem des Fanggewässers stammen oder die in Teichwirtschaften oder vergleichbaren Anlagen aus heimischen Arten erzeugt wurden.

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Bremen ganzjährig geschützt.

Bremische Binnenfischereiverordnung

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Bremische Binnenfischereiverordnung:


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