Fischlexikon: Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen


Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) (1 01.10. 01.03. 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) (2 01.03. 30.04. 30 cm
Aland (Leuciscus idus) keine keine 25 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 20.10. 15.03. 25 cm
Barbe (Barbus barbus) 15.05. 15.06. 35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig ganzjährig -
Finte (Alosa fallax) ganzjährig ganzjährig -
Groppe, Koppe (Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Hecht (Esox lucius) 15.02. 30.04. 45 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine keine 35 cm
Lachs (Salmo salar) ganzjährig ganzjährig -
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta) ganzjährig ganzjährig -
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig ganzjährig -
Nase (Chondrostoma nasus) 01.03. 30.04. 30 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) ganzjährig ganzjährig -
Quappe, Rutte (Lota lota) ganzjährig ganzjährig -
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Schleie (Tinca tinca) keine keine 25 cm
Schmerle, Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig ganzjährig -
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig ganzjährig -
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 20.10. 15.03. 50 cm
Seesaibling (Salvelinus alpinus) 20.10. 15.03. 30 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) 01.04. 31.05. 40 cm
Zwergstichling (Pungitius pungitius) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(1 im Rheinhauptstrom, ohne Nebengewässer

(2 Die Äsche darf dem Wasser in den Gewässerabschnitten nicht entnommen werden, die die oberste Fischereibehörde durch Verwaltungsvorschrift zum Schutz der heimischen Äschenbestände festlegt. Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt zu veröffentlichen.

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschützt.

Fischereigesetz in Nordrhein-Westfalen

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Landesfischereiverordnung (LFischVO) von Nordrhein-Westfalen:


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