Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 im Rheinhauptstrom, ohne Nebengewässer
(2 Die Äsche darf dem Wasser in den Gewässerabschnitten nicht entnommen werden, die die oberste Fischereibehörde durch Verwaltungsvorschrift zum Schutz der heimischen Äschenbestände festlegt. Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt zu veröffentlichen.
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Nordrhein-Westfalen ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Landesfischereiverordnung (LFischVO) von Nordrhein-Westfalen:
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