Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 § 12 Abs. 2: Schonzeit nur im Aaleinzugsgebiet
(letzte Aktualisierung: 15.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Bayern ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick auf die Seite des Landesfischereiverbandes Bayern e.V.:
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Alle Bilder wurden von uns digital bearbeitet und beschnitten. Weitere Infos unter "Bildrechte".