Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 in stehenden Gewässern nach Besatz
(2 soweit mit der Handangel nachgestellt
(3 wenn als Satzfisch eingebracht, ansonsten ist diese Art ganzjährig geschützt
(4 in Fließgewässern
(5 (soweit mit Fanggeräten der Erwerbsfischerei nachgestellt: 4 aufeinanderfolgende Wochen nach Maßgabe der zeitlichen Festlegung im Hegeplan)
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Brandenburg ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO):
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