Haftungsausschluss
Alle Artikel unseres Fischlexikons dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.
(1 gilt für den Fischfang mit der Handangel (zusätzlich gilt ein Fangverbot außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone vom 01.10.-31.03.)
(2 in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff: 40 cm Schonmaß
(3 für Berufsfischer gilt das Rückwurfverbot, womit auch untermaßige Fische der Arten Dorsch, Scholle und Lachs anzulanden sind und auf die Quote angerechnet werden
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig geschützt.
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Seite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern:
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