Fischlexikon: Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern


Schonzeiten und Mindestmaße: Küstengewässer

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) (1 01.12. 28.02. 50 cm
Barsch (Perca fluviatilis) keine keine 20 cm
Dorsch (Gadus morhua) (3 01.02. 31.03. 35 cm
Finte (Alosa fallax) ganzjährig ganzjährig -
Flunder (Platichthys flesus) keine keine 25 cm
Glattbutt (Scophthalmus rhombus) keine keine 30 cm
Hecht (Esox lucius) 01.03. 30.04. 50 cm
Kliesche (Limanda limanda) keine keine 25 cm
Lachs (Salmo salar) (3 15.09. 14.12. 60 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta 15.09. 14.12. 45 cm
Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) 01.11. 30.11. 40 cm
Quappe, Rutte (Lota lota) keine keine 30 cm
Scholle (Pleuronectes platessa) (3 keine keine 25 cm
Steinbutt (Scophthalmus maximus) 01.06. 31.07. 30 cm
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Stör (Acipenser oxyrinchus) ganzjährig ganzjährig -
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) (2 23.04. 22.05. 45 cm
Ziege (Pelecus cultratus) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(1 gilt für den Fischfang mit der Handangel (zusätzlich gilt ein Fangverbot außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone vom 01.10.-31.03.)

(2 in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff: 40 cm Schonmaß

(3 für Berufsfischer gilt das Rückwurfverbot, womit auch untermaßige Fische der Arten Dorsch, Scholle und Lachs anzulanden sind und auf die Quote angerechnet werden

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig geschützt.

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Seite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern:


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