Bundesland: Schleswig-Holstein


Schonzeiten und Mindestmaße: offene Binnengewässer

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine keine 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 01.01. 30.04. 35 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 01.10. 28.02. 30 cm
Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig ganzjährig -
Barbe (Barbus barbus) ganzjährig ganzjährig -
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Dorsch (Gadus morhua) keine keine 35 cm
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig ganzjährig -
Finte (Alosa fallax) keine keine 30 cm
Groppe, Koppe (Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Große Maräne, Lavaret (Coregonus lavaretus) keine keine 30 cm
Gründling (Gobio gobio) 01.04. 30.06. -
Hasel (Leuciscus leuciscus) ganzjährig ganzjährig -
Hecht (Esox lucius) 15.02. 15.04. 45 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine keine 35 cm
Lachs (Salmo salar) 01.10. 28.02 60 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta) 01.10. 28.02. 40 cm
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) ganzjährig ganzjährig -
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) ganzjährig ganzjährig -
Ostgroppe (Cottus poecilopus) ganzjährig ganzjährig -
Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) 01.11. 31.01. 40 cm
Quappe (Lota lota) 01.01. 28.02. 35 cm
Rapfen (Leuciscus aspius) keine keine 50 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Schleie (Tinca tinca) keine keine 25 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Störe: Acipenser sturio + Acipenser oxyrinchus ganzjährig ganzjährig -
Ukelei (Alburnus alburnus) ganzjährig ganzjährig -
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) 15.03. 15.05. 45 cm
Zope (Abramis ballerus) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Schleswig-Holstein ganzjährig geschützt.

Binnenfischereiverordnung und Küstenfischereiverordnung von Schleswig-Holstein

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Binnenfischereiverordnung (BiFO) und die Küstenfischereiverordnung (KüFO) von Schleswig-Holstein:

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