10.759
28.596.342
Bundesland: Niedersachsen
Schonzeiten und Mindestmaße: Küstengewässer
Fischart | Schonzeit von: | Schonzeit bis: | Mindestmaß |
---|---|---|---|
Aal (Anguilla anguilla) (1 | keine | keine | 45 cm |
Glattbutt (Scophthalmus rhombus) | keine | keine | 30 cm |
Hecht (Esox lucius) | keine | keine | 45 cm |
Lachs (Salmo salar) | 01.10. | 15.03. | 60 cm |
Maifisch (Alosa alosa) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Meeräschen (Mugilidae) | keine | keine | 40 cm |
Meerforelle (Salmo trutta trutta) | 01.10. | 15.02. | 40 cm |
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Steinbutt (Scophthalmus maximus) | keine | keine | 30 cm |
Stör (Acipenser sturio) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Zander (Sander lucioperca) | 15.03. | 15.05. | 40 cm |
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) | ganzjährig | ganzjährig | - |
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) | ganzjährig | ganzjährig | - |
(1 Dies gilt nicht für Aale, die als Satzaale Verwendung finden sollen. Sie dürfen in den Küstengewässern nur mit Erlaubnis des Fischereiamtes gefangen werden und sind dem gleichen Gewässersystem zu Besatzzwecken wieder zuzuführen.
(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)
Krebse und Muscheln
Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Niedersachsen ganzjährig geschützt.
Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick auf die Seite des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) und der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (NKüFischO):
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