Bundesland: Niedersachsen


Schonzeiten und Mindestmaße: Küstengewässer

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) (1 keine keine 45 cm
Glattbutt (Scophthalmus rhombus) keine keine 30 cm
Hecht (Esox lucius) keine keine 45 cm
Lachs (Salmo salar) 01.10. 15.03. 60 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meeräschen (Mugilidae) keine keine 40 cm
Meerforelle (Salmo trutta trutta) 01.10. 15.02. 40 cm
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) ganzjährig ganzjährig -
Steinbutt (Scophthalmus maximus) keine keine 30 cm
Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) 15.03. 15.05. 40 cm
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(1 Dies gilt nicht für Aale, die als Satzaale Verwendung finden sollen. Sie dürfen in den Küstengewässern nur mit Erlaubnis des Fischereiamtes gefangen werden und sind dem gleichen Gewässersystem zu Besatzzwecken wieder zuzuführen.

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Niedersachsen ganzjährig geschützt.

Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick auf die Seite des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) und der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (NKüFischO):

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