Bundesland: Hessen


Schonzeiten und Mindestmaße

Fischarten + Rundmäuler Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) 01.10. 01.03. 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 01.03. 15.05. 30 cm
Atlantischer Lachs (Salmo salar) ganzjährig ganzjährig -
Atlantischer Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Bachforelle (Salmo trutta fario) 01.10. 31.03. 25 cm
Barbe (Barbus barbus) - - 40 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig ganzjährig -
Flunder (Platichthys flesus) ganzjährig ganzjährig -
Hecht (Esox lucius) 01.02. 15.04. 50 cm
Karausche (Carassius carassius) ganzjährig ganzjährig -
Karpfen, Wildform (Cyprinus carpio) 15.03. 31.05. 45 cm
Koppe (Groppe, Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta) 01.10. 31.03. 25 cm
Moderlieschen (Leucaspius delineatus) 01.05. 30.06. -
Nase (Chondrostoma nasus) 15.03. 30.04. 25 cm
Quappe, Rutte (Lota lota) ganzjährig ganzjährig -
Rheinfelchen (Coregonus spec.) ganzjährig ganzjährig -
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) 15.03. 31.05. 20 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Schleie (Tinca tinca) 01.05. 30.06. 25 cm
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig ganzjährig -
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 15.10. 31.03. 25 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Strömer (Leuciscus souffia) ganzjährig ganzjährig -
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) - - 50 cm
Zwergstichling (Pungitius pungitius) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(letzte Aktualisierung: 15.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Hessen ganzjährig geschützt.

Hessische Fischereiverordnung (HFO)

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Hessische Fischereiverordnung (HFO):

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