Bundesland: Sachsen


Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) keine keine 50 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 01.01. 15.06. 35 cm
Aland (Leuciscus idus) keine keine 20 cm
Atlantischer Lachs (Salmo salar) 01.10. 30.04. 60 cm
Atlantischer Stör (Acipenser sturio) ganzjährig ganzjährig -
Bachforelle (Salmo trutta fario) 01.10. 30.04. 28 cm
Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) 01.10. 30.04. 28 cm
Barbe (Barbus barbus) 15.04. 30.06. 50 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig ganzjährig -
Groppe, Koppe (Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Große Maräne, Lavaret (Coregonus lavaretus) 01.10. 31.12. 30 cm
Hecht (Esox lucius) 01.02. 30.04. 50 cm
Karausche (Carassius carassius) 01.02. 30.06. 15 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) keine keine 40 cm
Maifisch (Alosa alosa) ganzjährig ganzjährig -
Meerforelle (Salmo trutta trutta) 01.10. 30.04. 60 cm
Nase (Chondrostoma nasus) (1 ganzjährig ganzjährig -
Neunstachliger Stichling (Pungitius pungitius) ganzjährig ganzjährig -
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus) ganzjährig ganzjährig -
Quappe, Rutte (Lota lota) (2 ganzjährig ganzjährig 30 cm
Rapfen (Leuciscus aspius) 01.01. 31.05. 40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 01.10. 30.04. 25 cm
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) keine keine 20 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Schleie (Tinca tinca) keine keine 25 cm
Schmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig ganzjährig -
Schneider (Alburnoides bipunctatus) ganzjährig ganzjährig -
Seeforelle (Salmo trutta lacustris) 01.10. 30.04. 60 cm
Seesaibling (Salvelinus alpinus) 01.10. 30.04. 28 cm
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Stromgründling (Romanogobio belingi) ganzjährig ganzjährig -
Zährte (Vimba vimba) ganzjährig ganzjährig -
Zander (Sander lucioperca) 01.02. 31.05. 50 cm
Zope (Abramis ballerus ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Neunaugen (Petromyzontidae spec.) ganzjährig ganzjährig -

(1 in der Elbe vom 1. Januar bis 15. Juni
(2 in der Elbe, der Vereinigten Mulde und der Weißen Elster vom 1. Januar bis 31. März

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Sachsen ganzjährig geschützt.

Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick in die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO):

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