Bundesland: Niedersachsen


Schonzeiten und Mindestmaße: Binnengewässer

Fischart Schonzeit von: Schonzeit bis: Mindestmaß
Aal (Anguilla anguilla) (2 keine keine 35 cm
Äsche (Thymallus thymallus) 01.03. 15.05. 30 cm
Bachforelle (Salmo trutta fario) 15.10. 15.02. 25 cm
Bachschmerle (Barbatula barbatula) ganzjährig ganzjährig -
Barbe (Barbus barbus) keine keine 35 cm
Bitterling (Rhodeus amarus) ganzjährig ganzjährig -
Elritze (Phoxinus phoxinus) ganzjährig ganzjährig -
Groppe, Koppe (Cottus gobio) ganzjährig ganzjährig -
Hecht (Esox lucius) 01.02. 15.04. 40 cm
Lachs (Salmo salar) (1 15.10. 15.03. 50 cm
Meerforelle (Salmo trutta trutta) (1 15.10. 15.02. 40 cm
Nase (Chondrostoma nasus) (1 keine keine 25 cm
Quappe, Rutte (Lota lota) keine keine 35 cm
Rapfen (Leuciscus aspius) (1 keine keine 40 cm
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) keine keine 25 cm
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) ganzjährig ganzjährig -
Steinbeißer (Cobitis taenia) ganzjährig ganzjährig -
Stör (Acipenser sturio) (1 01.01. 31.07. 100 cm
Wels (Silurus glanis) keine keine 50 cm
Zander (Sander lucioperca) 15.03. 30.04. 35 cm
Rundmäuler: Bachneunauge (Lampetra planeri) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Flußneunauge (Lampetra fluviatilis) ganzjährig ganzjährig -
Rundmäuler: Meerneunauge (Petromyzon marinus) ganzjährig ganzjährig -

(1 Lachse, Meerforellen, Nasen, Rapfen und Störe dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen. Ohne diese Voraussetzungen sind diese Fische ganzjährig geschützt.

(2 In den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven dürfen Aale mit einer Länge ab 28 cm gefangen werden.

(letzte Aktualisierung: 16.09.2021)

Krebse und Muscheln

Außer den o.g. Fischen sind auch viele Krebse und Muscheln in Niedersachsen ganzjährig geschützt.

Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)

Die oben genannten Schonzeiten und Mindestmaße haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Da sich hier Änderungen ergeben können, empfehlen wir Euch zusätzlich einen Blick auf die Seite des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) und der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung (NKüFischO):

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